In unserem vorangegangenen Posting haben wir ja über diesen Artikel aus dem Bezirksblatt, Ausgabe 29./30. Jänner 2020, berichtet:
Wir wollten diesen ja auch einer näheren Analyse unterziehen. Das haben wir nicht vergessen (vergessen können andere ja besser) und wollen jetzt damit beginnen.
Prinzipiell möchten wir auf nichtsubstantiierte Pauschalkritik, wie sie hier geäußert wird, gar nicht eingehen. Auf so etwas kann man eigentlich gar nicht eingehen, denn das wäre ungefähr so, wie jemandem, der “34!” in den Raum schreit, mit “75!” zu antworten. Es schillern hier allerdings politisch-psychologische Facetten durch solche Aussagen, die wir doch gerne unter die Lupe nehmen möchten.
Zuerst fällt das inhärent Kontradiktorische der Aussage “die haben sich nur enthalten und gegen alles gestimmt” auf. Rein pragmatisch ist eine Stimmenthaltung gem § 51 Abs 2 NÖ GO 1973 einer Ablehnung gleichzusetzen. Semantisch ist hier aber schon ein Unterschied, und wie wir ja auch in unserem Posting KLuGe Enthaltsamkeit: Eine Klarstellung dargelegt haben, haben wir sogar versucht, beide Varianten gezielt einzusetzen. Aber das mögen Wortklaubereien sein. Morgen möchten wir uns dem — vielleicht nicht ganz so offensichtlichen und auch nicht ganz unbedenklichen — Kern der Aussage zuwenden.