Bei der GR-Sitzung am 12.09.2018 wurde mit 9 von 14 Stimmen die Beteiligung von Königsbrunn am Interkommunalen Abfallsammelzentrum in Absdorf beschlossen. Dieses soll im Frühjahr 2019 in Betrieb gehen. Damit ist dann nicht nur der beliebte Treffpunkt Im Gassl, sondern auch der Strauchschnittplatz in Bierbaum Geschichte. Und eine weitere Komponente der ohnehin nur mehr schattenhaft vorhandenen Infrastruktur gehört dann der Vergangenheit an.
Wir waren gegen dieses Interkommunale Abfallsammelzentrum. Wir sind nicht per se gegen Kooperation, aber auch nicht für Kooperation um jeden Preis. Und der Preis ist hier eben die Einbuße eines weiteren Teilbereichs der Infrastruktur.
Wenn man aber schon immer nur die Kostenkeule schwingen und damit alles niederschlagen möchte, dann sollte man sich auch einmal mit der Alternative “G’scheid oda goa ned” beschäftigen, die da im Fachjargon heißt: Gemeindezusammenlegung, Gemeindefusion oder im Wortlaut des § 8 der NÖ Gemeindeordnung 1973 “Vereinigung”. Die Ortstafel von Absdorf rückt ohnehin schon immer näher an Königsbrunn heran, also warum sollte man hier mit Kooperationen die Zeit verschwenden, wenn eine Gemeindefusion auf lange Sicht der billigere Weg ist. Man bedenke und rechne: Absdorf und Königsbrunn haben je 19 Gemeinderäte. Bei einer Vereinigung käme eine Einwohnerzahl von etwa 3.500 zusammen, und für eine Gemeinde mit 3.500 Einwohnern sind lt. NÖ Gemeindeordnung 23 Gemeinderäte vorgesehen. Ersparnis: 15 Gemeinderäte. Und in Geld: meine eigene Entschädigung als GR beträgt derzeit ca. € 95,-, rechne daher 15 mal 95 mal 12 = € 17.500,- pro Jahr — das wäre die Mindestersparnis. Damit könnte man aber schon was Ordentliches machen, jedenfalls was Ordentlicheres, als Gemeinderäten (und ich nehme mich selbst nicht aus), die zum Teil ohnehin auf dem besten Wege sind, sich selbst abzuschaffen, das politische Leben zu verlängern.
Das immer wieder zu hörende Argument, die Bevölkerung sei gegen eine solche Zusammenlegung, ist weder nachvollziehbar noch zutreffend; mit einer quasi nackten, jeder Infrastruktur baren Gemeinde kann man sich ohnehin kaum mehr identifizieren — ich spreche hier von der Bindung an die politische Gemeinde, nicht etwa von persönlichen Bindungen an den Ort, die Landschaft, den Wein etc.
K. Wirth (Strukturreformen bei Gemeinden, in: Wirtschaftspolitische Blätter 4/2011) schreibt dementsprechend klarsichtig (Hervorhebung von mir): “Allerdings wird diese Form der Strukturreform [nämlich die Gemeindezusammenlegung, Anm. d. Verf.] in Österreich nach wie vor stark tabuisiert – sieht man einmal von den aktuellen Entwicklungen in der Steiermark ab. Insofern ist völlig unsicher, ob dieser Weg überhaupt den notwendigen politischen und gesellschaftlichen Konsens als Voraussetzung für seine Umsetzung bekommen wird. Der Einfachheit des Konzepts steht somit der fehlende gesellschaftliche Konsens gegenüber. Hinzu kommt, dass die wirklichen VerliererInnen einer solchen Reform nicht die vielfach vorgeschobenen BürgerInnen, sondern die politischen Akteure in den Gemeinden/Ländern und die MitarbeiterInnen der Verwaltungen sind, und diese bislang jeden Reformanlauf frühzeitig abwehren konnten.”
Dem ist nichts hinzuzufügen.