Kein Geld für den Kanal?

In der Win­ter­aus­gabe 2015 von „Königs­brunn aktuell“ hat die ÖVP zum Punkt “Schmutzwasserkanal” bemerkt, daß der Kanal erhe­bliche Män­gel aufweist (wir haben in unserem Post­ing Kanale kranke berichtet).

Ander­er­seits scheint die Lin­ie der Gemein­de­führung in punc­to Kanal­sanierung ziem­lich schleier­haft. Wir zitieren wörtlich aus dem am 07.07.2016 genehmigten Pro­tokoll zur GR-Sitzung vom 28.04.2016:

“Der Bürg­er­meis­ter berichtet dass in abse­hbar­er Zeit betr­e­f­fend der Kanal­sanierun­gen kein Hand­lungs­be­darf besteht. 

GR Wern­er Leuth­n­er stellt den Antrag die Fra­gen sowie die Antworten des Her­rn Bürg­er­meis­ter zu protokollieren.

Liegt der Bericht der Kanal­be­fahrung von Königs­brunn und der dig­i­tale Kanalkataster bere­its vor? „Wenn nein, warum nicht, bzw. was wurde unter­nom­men, um diesen einzumah­nen? „Die Rech­nung wurde ja bere­its im Sep­tem­ber 2015 bezahlt.” „Ist in Ausarbeitung”

Wie sieht der Zeit­plan, sowie der finanzielle Plan zur Zus­tand­ser­he­bung des Abwasserkanals in den restlichen Katas­tral­ge­mein­den aus? „lm Voran­schlag sind ja lediglich € 70.000,– ver­an­schlagt.“ „Es schaut nicht gut aus”

Wur­den schon Schritte zur Sanierung des Kanals unter­nom­men? Wenn nein, warum nicht?” „Keine Befahrung, Es wur­den nur 25 % Förderung auf 25 Jahre zugesagt.”

Warum wur­den nur € 70.000,– bud­getiert, wenn doch schon bekan­nt war, dass ein­er­seits der Kanal saniert wer­den muss und ander­er­seits auch die Kanal­be­fahrun­gen in den restlichen Katas­tral­ge­mein­den durchge­führt wer­den müssen, für die sich die Kosten allein für Königs­brunn auf ca. € 80.000,– beliefern.” „ Mehr geht nicht”

Also: Erhe­bliche Män­gel, aber in abse­hbar­er Zeit kein Hand­lungs­be­darf. “Es schaut nicht gut aus” und “mehr geht nicht”. Ken­nen Sie sich aus? Nein? Wir uns auch nicht. Deshalb haben wir an die Auf­sichts­be­hörde eine Anfrage geschickt, wie denn das Ganze mit der Dar­lehen­sauf­nahme für den Gründ­stück­sankauf, die dort jet­zt zum zweit­en Mal (die ursprüngliche Laufzeit von 10 Jahren schien der Auf­sichts­be­hörde zu kurz, und sie ord­nete daher eine Neuauss­chrei­bung für eine Laufzeit von 20 Jahren an) zur Genehmi­gung anste­ht, zusam­men­paßt. Man darf ges­pan­nt sein.

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