In der Winterausgabe 2015 von „Königsbrunn aktuell“ hat die ÖVP zum Punkt “Schmutzwasserkanal” bemerkt, daß der Kanal erhebliche Mängel aufweist (wir haben in unserem Posting Kanale kranke berichtet).
Andererseits scheint die Linie der Gemeindeführung in puncto Kanalsanierung ziemlich schleierhaft. Wir zitieren wörtlich aus dem am 07.07.2016 genehmigten Protokoll zur GR-Sitzung vom 28.04.2016:
“Der Bürgermeister berichtet dass in absehbarer Zeit betreffend der Kanalsanierungen kein Handlungsbedarf besteht.
GR Werner Leuthner stellt den Antrag die Fragen sowie die Antworten des Herrn Bürgermeister zu protokollieren.
„Liegt der Bericht der Kanalbefahrung von Königsbrunn und der digitale Kanalkataster bereits vor? „Wenn nein, warum nicht, bzw. was wurde unternommen, um diesen einzumahnen? „Die Rechnung wurde ja bereits im September 2015 bezahlt.” „Ist in Ausarbeitung”
„Wie sieht der Zeitplan, sowie der finanzielle Plan zur Zustandserhebung des Abwasserkanals in den restlichen Katastralgemeinden aus? „lm Voranschlag sind ja lediglich € 70.000,– veranschlagt.“ „Es schaut nicht gut aus”
„Wurden schon Schritte zur Sanierung des Kanals unternommen? Wenn nein, warum nicht?” „Keine Befahrung, Es wurden nur 25 % Förderung auf 25 Jahre zugesagt.”
„Warum wurden nur € 70.000,– budgetiert, wenn doch schon bekannt war, dass einerseits der Kanal saniert werden muss und andererseits auch die Kanalbefahrungen in den restlichen Katastralgemeinden durchgeführt werden müssen, für die sich die Kosten allein für Königsbrunn auf ca. € 80.000,– beliefern.” „ Mehr geht nicht”
Also: Erhebliche Mängel, aber in absehbarer Zeit kein Handlungsbedarf. “Es schaut nicht gut aus” und “mehr geht nicht”. Kennen Sie sich aus? Nein? Wir uns auch nicht. Deshalb haben wir an die Aufsichtsbehörde eine Anfrage geschickt, wie denn das Ganze mit der Darlehensaufnahme für den Gründstücksankauf, die dort jetzt zum zweiten Mal (die ursprüngliche Laufzeit von 10 Jahren schien der Aufsichtsbehörde zu kurz, und sie ordnete daher eine Neuausschreibung für eine Laufzeit von 20 Jahren an) zur Genehmigung ansteht, zusammenpaßt. Man darf gespannt sein.