In letzter Zeit haben sich in unserer Gemeinde leider zu viele „unrunde“ Sachen ereignet, die wohl mittlerweile auch bereits der Bevölkerung sehr unangenehm aufgefallen sind. Es geht nicht darum, daß die ÖVP aufgrund ihrer Mehrheit im Gemeinderat ihre Vorhaben durchzusetzen vermochte – dagegen ist ja aus demokratiepolitischer Sicht prinzipiell nichts einzuwenden, wir sind weder schlechte Verlierer noch kleine Kinder, die einem Spielzeug nachjammern, das sie dann doch nicht bekommen; es geht darum, wie diese Vorhaben durchgesetzt wurden. Daß man es oft nicht einmal der Mühe für wert befindet, von dieser Mehrheit Gebrauch zu machen (z. B. bei der Kostenüberschreitung beim Amtshausumbau) und versucht, ohne gültige GR-Beschlüsse und gegen die bestehende Rechtsordnung durchzusetzen, was die Gemeindeführung grade für opportun hält (etwa beim Wirtschaftspark), halten wir für bedenklich, zumal das ja in letzter Zeit nicht die Ausnahme, sondern die Regel zu schein seint. Hier wird versucht, die Mechanismen, die teilweise zugunsten des Schwächeren, nämlich der Opposition, installiert wurden, zu unterwandern, und dagegen muß sich die Opposition wehren, wenn sie sich selbst ernst nimmt. Und spätestens beim Stichwort „Umbuchung“ schrillten die Alarmglocken. Daß nun bereits eine ÖVP-Gemeinderätin abgesprungen ist, legt beredtes Zeugnis dafür ab, daß sich mittlerweile offenbar auch ÖVP-Mandatare so ihre Gedanken machen und die Konsequenzen ziehen.
Auch wenn wir keine persönliche Animositäten gegen den Bürgermeister hegen, so ist dieser doch als Zentralfigur der Gemeindeführung in hohem Grade für diese Linie verantwortlich, diese Linie, die die Gemeindeordnung als gutgemeinte Empfehlung sieht, an die man sich halten kann oder auch nicht, und er ist auch für diese Linie verantwortlich, wenn sie vielleicht nicht ganz die seine ist. Diese Zentralfigur sollte aber auch eine Integrationsfigur sein und sich als solche um ein Plus auf dem Vertrauenskonto bei Bevölkerung und allen politischen Kräften bemühen. Nach allem, was vorgefallen ist, sehen wir dieses Vertrauenskonto aber leider geplündert, ja eigentlich schon im Minus.
Aus all diesen Gründen wurde vor zwei Wochen von der SPÖ an den Vizebürgermeister ein Mißtrauensantrag gem § 112 Abs 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 gestellt, der auch im Sinne von KLuG war. Gem § 112 Abs 3 NÖ Gemeindeordnung ist eine Sitzung zur Abstimmung über den Mißtrauensantrag zwar innerhalb von vier Wochen einzuberufen. Es wurde nun aber trotzdem vor dieser Sitzung eine reguläre Gemeinderatssitzung für den 28.06.2016 einberufen. Schon aus Gründen der „Prozeßökonomie“ hätten wir uns erwartet, daß für denselben Tag und vor der regulären Sitzung vom Vizebürgermeister die Sitzung zur Abstimmung über den Mißtrauensantrag anberaumt wird. Das ist so leider nicht passiert, obwohl es unseres Erachtens unschwer möglich gewesen wäre. Wir hätten gerne zuerst die Antwort auf die Vertrauensfrage abgewartet, bevor wir wieder zum „Tagesgeschäft“ übergehen. Insbesondere die bereits erwähnte Tatsache, daß auch eine ÖVP-Mandatarin ihr Mandat zurückgelegt hat, hat uns in unserem Tun und unserem Wunsch bestärkt, das – selbstverständlich geheime — Votum auch der ÖVP-KollegInnen zum Mißtrauensantrag abzuwarten. Aus diesem Grund hat die Opposition (SPÖ und KLuG) die ultima ratio gewählt und ist der heutigen Gemeinderatssitzung entschuldigt ferngeblieben. Es war wie gesagt die ultima ratio, wir lassen ungern die KollegInnen warten. Aber unser Handlungsspielraum ist begrenzt, und den müssen wir mitunter ausschöpfen. Wir sind damit noch immer diesseits des Zaunes, den die Gemeindeordnung aufgestellt hat.
Natürlich hören wir bereits die Stimmen, die uns vorwerfen, höchst wichtige Beschlüsse zu blockieren. Aber da nehmen wir lieber Vorwürfe in Kauf, als gegen unser Gewissen zu agieren. Und so sie tatsächlich kommen, die Vorwürfe, und so sie auch substantiiert kommen, werden wir sie sachlich zu parieren wissen. Und sich mit unsubstantiierten Vorwürfen zu beschäftigen, ist ohnehin Zeitvergeudung.