Betreffend die Auftragsvergabe der Heizungssanierung im Feuerwehrhaus Bierbaum haben wir untenstehenden Antrag eingebracht.
Wie bei einigen anderen Punkten wurde auch hier der Ausschuß, der für solche Zwecke eingerichtet wurde, nicht mit der Beratung Angelegenheit betraut (Anmerkung am Rande: wozu Ausschüsse, wenn sie nicht das tun, was sie tun sollten?). Unserer Ansicht nach sollte sich der Ausschuß mit der Sache beschäftigen und prüfen, wie die Heizungssanierung sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll und vertretbar umgesetzt werden kann. Einerseits hat ja die Gemeinde insbesondere seit dem NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (s. auch hier) in puncto Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Vorbildwirkung, andererseits gibt es ja in diesem Rahmen auch Förderungen, das alles mit dem Gedanken, daß die FF Bierbaum nicht irgendeine Heizung für ihr Feuerwehrhaus bekommt, sondern eine, die dem Stand der Technik entspricht, auch um in Zukunft etwa Heizkosten einsparen zu können. Zudem hätten wir uns gewünscht, daß bei den ortsansässigen Anbietern, die ja immerhin an die Gemeinde Kommunalsteuer abführen, zumindest nachverhandelt wird (abgesehen davon muß das billigste Angebot nicht immer das beste sein).
Gegen unseren Antrag wurde argumentiert, daß hier Gefahr im Verzuge sei. Wir fragen uns einerseits: wenn Gefahr im Verzug ist, warum hat der Bürgermeister nicht, wie in § 76 Abs 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 vorgesehen, die dringend notwendigen Ausgaben angeordnet? Diese unaufschiebbaren Maßnahmen hätten dann nachträglich vom Gemeinderat genehmigt und dann vom entsprechenden Ausschuß ein ordentliches Sanierungskonzept erstellt werden können. Andererseits muß sich die Gemeindeführung die Frage gefallen lassen, warum man es denn soweit habe kommen lassen, daß jetzt plötzlich bei der Feuerwehr Feuer am Dach ist? Das Ganze sieht so aus, als ob man die Sache schnell, schnell und irgendwie erledigen möchte, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob das die optimale Lösung für die Feuerwehr ist. Aus diesem Grund mußten wir der geplanten Auftragsvergabe die Zustimmung versagen — wir sind der Meinung, daß die Feuerwehr mehr Aufmerksamkeit und Sorgfalt verdient hat.
Unsere Argumentation und Beweggründe haben wir in unserem Antrag dargelegt, dessen Wortlaut Sie nachstehend finden:
“Ich stelle gem § 22 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 zu Punkt 15. Auftragsvergabe der Sanierung der Heizung der FF-Bierbaum der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2015 den
Antrag,
den angeführten Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Ausschüsse 4 (Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Tourismus, Vereinswesen, Feuerwehren) und 5 (Raumordnung, Bauwesen, Dorferneuerung, Umwelt und Energie) damit zu befassen.
1. Gemäß § 43 NÖ Gemeindeordnung 1973 haben Gemeinderatsausschüsse „jene Angelegenheiten, für die sie gebildet wurden, vorzuberaten und einen bestimmten Antrag beim Gemeindevorstand (Stadtrat) einzubringen.“
2. Es soll geprüft werden, ob die geplante Sanierung unter ökologischen Gesichtspunkten als auch im Hinblick auf die Energieeffizienz dem Stand der Technik und dem NÖ Eneergieeffizienzgesetz entspricht, insbesondere, ob es sich um Maßnahmen iSd Anhangs III der Endenergieeffizienzrichtlinie (RICHTLINIE 2006/32/EG, s. § 3 Z 22 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012) handelt oder solche in Frage kommen und ob Förderungsmaßnahmen durch das Land NÖ (z. B. eine geförderte Energieberatung iSd § 13 NÖ Energieeffizienzgesetzes 2012) in Anspruch genommen werden können. Gegebenenfalls sollen dann entsprechend neue Angebote eingeholt werden.
3. Die neuen bzw bestehenden Angebote, soferne sie den in 2. erwähnten Punkten entsprechen, sollen nötigenfalls insbesondere mit den ortsansässigen Anbietern nachverhandelt werden.”