In der Ausgabe “Königsbrunn heute” vom Winter 2015 wird berichtet, daß mit den Stimmen der ÖVP der Ankauf der Grundstücke Obere Gartenstraße im Ausmaß von ca. 41.000 m² durch die Marktgemeinde Königsbrunn beschlossen wurde. Dort wird auch festgestellt, daß es für die ÖVP unerklärlich sei, daß SPÖ und KLuG nicht für die Schaffung von Bauplätzen gestimmt haben.
Nun, das ist so nicht richtig oder, wenn man so will, eine “Halbwahrheit”. Wir haben uns für eine Vertagung des entsprechenden Tagesordnungspunktes ausgesprochen, da es nicht nur um einen Grundstücksankauf geht, sondern auch um eine vorangehende Aufnahme eines Kredites in Höhe von € 1.000.000,- (sprich: eine Million Euro) — die noch dazu bereits im Voranschlag 2016 und noch dazu falsch unter “Interkommunales Gewerbegebiet” angeführt war. Da unser Antrag einer Vertagung nicht angenommen wurde, mußten wir uns gegen die die Kreditaufnahme und den nachfolgenden Grundstücksankauf ausgesprochen.
Unsere Argumentation und Beweggründe haben wir in unserem Antrag dargelegt, dessen Wortlaut Sie nachstehend finden:
“Ich stelle gem § 22 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 zu Punkt 9. Ankauf und Darlehensaufnahme von Grundstücken der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2015 den Antrag, den angeführten Tagesordnungspunkt zu vertagen und in einer späteren Gemeinderatssitzung zu behandeln und zur Abstimmung zu bringen.
Der Bürgermeister bzw Gemeindevorstand der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram verfolgen plötzlich eine andere Politik zur Mobilisierung von Bauland und Beschaffung von Wohnraum. Es soll offenbar nicht mehr eine ImmobilienGmbH zur Abwicklug von An- und Verkauf von Bauland gegründet werden; die Gemeinde selbst soll die Grundstücke an- und verkaufen. Insbesondere für den Ankauf muß aber ein Darlehen in Höhe von etwa € 1.000.000,- aufgenommen werden. Selbstverständlich begrüßen wir es prinzipiell, daß einerseits von der Zwischenschaltung einer GmbH nun abgesehen, aber dennoch ein Schritt in Richtung Wohnraumschaffung unternommen wird. Deshalb würden wir nicht leichtfertig und kategorisch diesem Ansatz unsere Zustimmung versagen wollen. Aber ebensowenig können wir insbesondere angesichts der bereits jetzt angespannten Finanzlage der Gemeinde und im Hinblick auf die noch zu erwartenden finanziellen Belastungen (Kanalsanierung, Wasseraufbereitungsanlage) leichtfertig einer Darlehensaufnahme in einer Höhe zustimmen, die der Landesgesetzgeber als kritisch erachtet und für die er daher in § 90 Abs. 1 Z. 3 iVm Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 eine Genehmigungspflicht vorgesehen hat.
In der kurzen Zeit zwischen Bekanntwerden des neuen Vorhabens (Zugehen der Tagesordnung am 07. Dezember 2015, Akteneinsicht am 10. Dezember) und der Sitzung vom 14. Dezember 2015 ist eine ernsthafte Recherche und eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile und gegebenenfalls Überlegungen über Alternativkonzepte, an deren Erstellung und Umsetzung wir uns selbstverständlich aktiv beteiligen würden, nicht möglich gewesen. Zu einer Ausübung des Stimmrechts mit gutem Gewissen zu diesem Tagesordnungspunkt sehen wir uns daher zur Zeit außerstande.”