Wir haben in unserem Artikel über die im Internet veröffentlichten Protokolle von Gemeinderatssitzungen als Beispiel die Gemeinde Sieghartskirchen angeführt.
So weit hätten wir aber gar nicht schauen müssen. Auch die Gemeinde Kirchberg am Wagram veröffentlicht sowohl Tagesordnung als auch Sitzungsprotokolle der GR-Sitzungen auf ihrer Homepage. Und sogar die Vorzugsstimmenergebnisse der bei der GR-Wahl 2015 kandidierenden Wahlparteien sind auf der Homepage zu finden. Das ist im Sinne einer demokratischen Transparenz zu begrüßen, aber durchaus nicht die Regel. Grund ist § 54 (4) NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 letzter Satz: “Die Gemeinde ist zur Bekanntgabe der von den Wahlwerbern erzielten Wahlpunkte berechtigt.” Eben nur berechtigt, aber leider nicht verpflichtet.