Ein Ministerialentwurf zu einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht mit der Ergänzung des B‑VG um einen Art. 22 a Abs. 1 eine Art Veröffentlichungspflicht für Informationen von allgemeinem Interesse (wie allgemeine Weisungen, Statistiken, Gutachten und Studien) vor, die von Organen der Gesetzgebung, der Bundes- und Landesverwaltung etc erstellt oder in Auftrag gegeben wurden (s. z. B. ME zur Lockerung der Amtsverschwiegenheit in Begutachtung).
Auch die Gemeinden werden wohl von dieser Verpflichtung betroffen sein. Das wäre jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Transparenz und offener Gesellschaft und damit in unserem Sinne und zum Nutzen der BürgerInnen. Die Novelle soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.