Transparenz: Geplante Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes

Ein Min­is­te­ri­alen­twurf zu ein­er Nov­el­le des Bun­des-Ver­fas­sungs­ge­set­zes sieht mit der Ergänzung des B‑VG um einen Art. 22 a Abs. 1 eine Art Veröf­fentlichungspflicht für Infor­ma­tio­nen von all­ge­meinem Inter­esse (wie all­ge­meine Weisun­gen, Sta­tis­tiken, Gutacht­en und Stu­di­en) vor, die von Orga­nen der Geset­zge­bung, der Bun­des- und Lan­desver­wal­tung etc erstellt oder in Auf­trag gegeben wur­den (s. z. B. ME zur Lockerung der Amtsver­schwiegen­heit in Begutach­tung).

Auch die Gemein­den wer­den wohl von dieser Verpflich­tung betrof­fen sein. Das wäre jeden­falls ein Schritt in die richtige Rich­tung im Sinne von Trans­parenz und offen­er Gesellschaft und damit in unserem Sinne und zum Nutzen der Bürg­erIn­nen. Die Nov­el­le soll am 1. Jän­ner 2016 in Kraft treten.

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